Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die besonders häufig gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite, bevor Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
In einem Erstgespräch wird geschaut, ob der vorliegende Fall psychotherapeutisch behandelbar ist. Vor der eigentlichen Therapie gibt es weitere Termine, sogenannte Probatorik oder probatorische Sitzungen, in denen wir uns kennen lernen und in denen wir Psychotherapeuten die Symptomatik erfassen und verstehen. Dabei stellen wir viele Fragen und führen auch verschiedene Tests durch.
Danach können Sie und Ihr:e Therapeut:in entscheiden, ob Sie die gemeinsame psychotherapeutische Arbeit fortführen möchten. Bis zu 5 Sitzungen werden von den Krankenkassen in der Regel ohne zusätzlichen Antrag übernommen. Entscheiden sich beide für eine Fortführung der Arbeit, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse (gesetzlich oder privat) zur Übernahme der Kosten von weiteren Psychotherapiesitzungen gestellt. Erfolgt die Bewilligung der Krankenkasse, wird die Therapie fortgesetzt.
In den Therapiesitzungen wird die mögliche Entstehungsgeschichte der Symptomatik näher angeschaut und im weiteren Verlauf werden mithilfe verschiedener Übungen Lösungswege, bzw. Alternativen zum bisherigen Weg erarbeitet.
Dies kann in einer Einzeltherapie passieren oder auch im Rahmen einer Kombinationsbehandlung mit Gruppen- und Einzeltherapie zusammen. Insbesondere mit der Kombinationstherapie, deren Wirksamkeit in unterschiedlichen Studien bewiesen wurde, haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht.
Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Oder Sie entscheiden sich, die Kosten selbst zu tragen. Bei Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen rechnen wir nach der GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) ab.
Termine vergeben wir nur nach vorheriger Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Telefon.
Am besten rufen Sie uns während unserer telefonischen Erreichbarkeit an. Diese ist donnerstags von 13 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an kontakt@psychotherapie-tozman.de mit Ihren Kontaktdaten und Erreichbarkeiten und wir rufen Sie dann zurück. Bitte teilen Sie uns keine sensiblen oder kritischen Informationen per Mail mit, da diese nicht verschlüsselt übertragen werden.
Wir stellen regelmäßig Termine für Erstgespräche auf der Plattform der Terminservicestelle (116117) zur Verfügung. Sie können auch gerne die Website der Terminservicestelle https://www.eterminservice.de/terminservice besuchen, um verfügbare Termine einzusehen und einen Termin für ein Erstgespräch bei uns zu buchen.
Die Wartezeit für den Beginn der Therapie ist sehr unterschiedlich, da sie stark davon abhängt, wie zeitlich flexibel Sie sind. Während Termine am Vormittag vielleicht schon in wenigen Wochen frei sein können, können spezifische Termine am Nachmittag auch einmal 6 bis 12 Monate belegt sein.
Nach der Kontaktaufnahme schauen wir, ob wir Kapazitäten für ein Erstgespräch haben. Nach diesem Erstgespräch kommen Sie bei uns auf die Warteliste. In dem Erstgespräch kann besprochen werden, welche Möglichkeiten es in dringenderen Fällen gibt. Unsere Schnuppergruppen, die als niederschwelliges Angebot gelten sollen, haben beispielsweise eine verkürzte Wartezeit. Ab und zu werden auch schneller Termine frei, wenn jemand abspringt oder eine Therapie früher beendet werden kann als geplant.
Sie können ganz ohne Überweisung zu uns kommen – ein vorheriger Besuch bei einer Hausärztin ist nicht notwendig. Dennoch kann ein Besuch beim Hausarzt sinnvoll sein, beispielsweise kann dort untersucht werden, ob Ihre Problematik eine körperliche Ursache hat.
Wichtig ist, dass Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mitbringen.
Menschen, die zu uns kommen, haben oft den Eindruck, irgendwie anders zu sein. Vielleicht ist dieses Gefühl schleichend aufgetreten oder Sie kennen es schon Ihr Leben lang immer mal wieder. Mit dem Weg auf diese Seite haben Sie bereits den ersten Schritt getan, sich einzugestehen, dass Sie es da vielleicht nicht allein rausschaffen. Und das ist ein ganz zentraler Schritt!
Zu den Störungen, die wir behandeln, gehören Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, Emotionsregulationsstörung oder auch Zwangsverhalten. Jede dieser Störungen hat ganz individuelle Ausprägungen und oftmals treffen wir in unserem Umfeld auf Stigmata, wenn wir über sie sprechen wollen. Selbstverständlich gibt es auch abseits von diesen Diagnosen viele Fälle, in denen das Gespräch mit einem Therapeuten hilfreich sein kann. So berichten ehemalige Patienten immer wieder davon, dass es für sie ein völlig neues Gefühl war, mit jemandem zu sprechen, der nur dafür da ist, aufmerksam zuzuhören.
Wenn also ein Leidensdruck da ist und wir nicht wissen, wo die Hilfe herkommen soll, wäre eine Kontaktaufnahme bei einem Therapeuten sehr hilfreich.
Viele Menschen zweifeln daran, ob sie eine Psychotherapie benötigen. Jeder reagiert unterschiedlich auf Belastungen und jeder hat das Recht, sich Hilfe zu suchen, wenn es zu viel wird. Mit Schmerzen im Zeh geht man auch zur Ärztin, die als Expertin feststellen kann, ob dieser gebrochen ist oder nicht.
Hier handelt es sich um eine wichtige Unterscheidung: Psychotherapeut:innen sind keine Ärzte und dürfen keine Medikamente verschreiben, auch dürfen sie keine Krankmeldungen ausstellen. Psychiater haben ein Medizinstudium absolviert, Psychotherapeut:innen haben Psychologie und/oder Psychotherapie studiert.
Um es noch komplizierter zu machen: Ebenso gibt es ärztliche Psychotherapeuten, die ähnlich wie Psychologische Psychotherapeuten arbeiten. Auch ändert sich die akademische Ausbildung und die Voraussetzung zur Krankenkassenzulassung immer wieder.